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Impressum
ImpressumNANOENERGY® GMBH Halleiner Landesstrasse 84
UST-ID-Nummer: ATU62487678
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COPYRIGHTWir weisen darauf hin, dass sämtliche Texte, Grafiken und Bilder urheberrechtlich lt. EU-Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt sind. Alle von nanoenergy® zu Ansicht oder Download zur Verfügung gestellten Daten sind ausschließlich zur Verwendung für Dienstleistungen oder sonstige Leistungen im Auftrag von nanoenergy® bestimmt. Zur Verwendung außerhalb unserer Interessen ist eine schriftliche Anfrage mit genauer Beschreibung über den Verwendungszweck und den Nutzungszeitraum Ihrerseits, sowie eine schriftliche Freigabe der nanoenergy® Geschäftsführung nötig. Zuwiderhandeln wird strafrechtlich verfolgt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENI. Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mündliche Nebenabreden, Vertragsenderungen und Vereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern, die nicht unseren Bedingungen entsprechen, sind für uns nicht bindend, es sei denn, dass diese von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Alle Aufträge werden auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen
bzw. ausgeführt. Entgegentstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Lieferungen ausdrücklich an.
3. Für Irrtümer wie Schreib- und Rechtschreibfehler behalten wir uns Richtigstellung und Nachbearbeitung vor.
II. Lieferbedingungen
1. Unsere Angebote verstehen sich in Euro, wenn in den Preislisten nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, excl. Umsatzsteuer.
2. Bei Eil- und Expressgutsendungen geht das Porto zu Lasten des Empfängers. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Der versand der Ware erfolgt nur an die abschließende Firma. Lieferungen an Filialen oder Dritte unterliegen besonderen Vereinbarungen.
3. Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Liefereinstellungen seitens der uns mit Rohstoffen versorgenden Werke, Krieg, höhere Gewalt, Arbeitseinstellungen, Betriebsstörungen und ähnliche Ereignisse entbinden uns von den Vertragsverpflichtungen. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unserem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
5. Ein Weiterverkauf bzw. Weitergabe unserer Ware, sei es an Händler, sei es an Endverbraucher, darf nur in Originalpackung erfolgen.
III. Zahlungsbedingungen
1. Alle Verkäufe werden zu folgenden Zahlungsbedingungen getätigt:
Bei Zahlung innerhalb 7 Tagen 2% Skonto,
Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto Kassa.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, entfallen alle etwa eingeräumten Zahlungsziele für weitere Rechnungen; außerdem sind wir befugt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen.
2. Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten nach Maßgabe der Rechnung. Alle Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen und sodann auf die jeweils älteste
Forderung verrechnet.
3. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel, Scheck, Zahlungsanweisungen u.a. in Zahlung zu nehmen. Nahmen wir solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen.
4. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.
5. Die Zahlungsbedingungen für Export- Aufträge lauten auf Lieferung gegen unwiderrufliches Akkeditiv, Kasse gegen Dokumente, Nachnahme oder Vorrauskasse.
6. Alle gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum.
Stellt der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen ein, so haben wir die in der Konkursordnung angeführten Rechte auf Aushändigung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Im Falle des Zahlungsverzuges sind alle Mahn- und Inkassospesen, sowie auch die Kosten des Kreditschutzverbandes von 1870 aus dem Titel des Schadenersatzes zu bezahlen.
7. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist ohne
Zustimmung nicht zulässig. Sollte trotzdem ein Weiterverkauf von nicht bezahlten Wahren stattfinden, gilt die Kaufpreisforderung im voraus als an uns abgetreten. Bis zur vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber darf der Käufer die Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei Eingriffen von gläubigern, insbesondere bei Pfändungen der Kaufgegenstände, sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Gleiches gilt bei sonstigen Eingriffen von dritter Seite.
8. Gegenüber unseren Forderungen können Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nicht geltend gemacht werden.
9. Unsere Reisevertreter sind zum Geldeinzug nicht berechtigt, außer wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
IV. Lieferung und Abnahme
1. Die Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung ist sofort zu überprüfen. Evtl.
Unstimmigkeiten sind uns innerhalb 3 Tagen ab Erhalt der Sendung schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen. Bei Transportbeschädigungen ist sofort die Bahn- bzw. postamtliche Tatbestandsaufnahme anfertigen zu lassen und uns zu übersenden. Im Fall berechtigter Reklamation kann der Käufer verlangen, dass wir innerhalb angemessener Frist Ersatzware im erforderlichen Umfang liefern.
2. Es gilt das österreichische Produkthaftungsgesetz. Wir übernehmen keine darüber hinaus
gehenden Haftungen. Die sich daraus ergebende Ersatzpflicht gilt für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet, nicht jedoch ein Unternehmer. Ein Rückgriff für Schadenersatzleistungen, die ein von uns belieferter Unternehmer einem anderen von ihm belieferten Unternehmen erbracht hat, gegen uns ist ausgeschlossen.
3. Sonstige Rechte des Käufers, namentlich solche auf Erstattung unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, bestehen nicht.
V. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Oberalm.
2. Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Salzburg (Österreich).
3. Für die vertraglichen Beziehungen und sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes als vereinbart.
4. Widerspruchslose Annahme der Rechnung bedeutet Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.
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